Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldungs- und Zahlungsbedingungen Offene Anmeldungen

Artikel 1. Definitionen

AuftragnehmerIn: die ProQua B.V.

AuftraggeberIn: die natürliche oder juristische Person, mit der die Teilnahme an einem Lehrgang vereinbart wurde.

LehrgangsteilnehmerIn: die natürliche Person, die den Lehrgang tatsächlich besucht.

Artikel 2. Anmeldung

Die Anmeldung zu einem seitens der ProQua B.V. angebotenen Lehrgang kann auf folgende Weise erfolgen:

– mittels Übersendung, sei es per Post und/oder per E-Mail, des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars

– telefonisch, in diesem Fall erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Bestätigung von ProQua B.V., die der/die TeilnehmerIn zur Einverständniserklärung unterzeichnet und unverzüglich zurückschickt.

Artikel 3. Anmeldungsmöglichkeiten

ProQua ermöglicht es dem/der TeilnehmerIn, die nachstehend genannten Anmeldungsarten zu nutzen:

3.1. Anmeldung für den gesamten Lehrgang mit Vorab-Bezahlung des gesamten Lehrgangs

3.2. Anmeldung und Zahlung pro Modul

Artikel 4. Bestätigung

Die ProQua B.V. wird die Registrierung stets schriftlich bestätigen.

Artikel 5. Fakturierung und Zahlung

Gemäß der in Artikel 2 erwähnten Anmeldung fakturiert die ProQua B.V. folgendermaßen:

bei Anmeldung für den gesamten Lehrgang mit Vorab-Bezahlung: den gesamten Betrag.

bei Anmeldung und Bezahlung pro Modul: den pro Modul zu zahlenden Betrag.

Die Zahlung der vom Auftraggeber geschuldeten Beträge muss vor Beginn des Lehrgangs oder Moduls erfolgen, jedoch auf jeden Fall innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum.

Sollte die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 5, Absatz 3 genannten Frist erfolgen, werden die gesetzlichen Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum erhoben.

Sobald ProQua eine Forderung zum Inkasso abgetreten hat, gehen alle Kosten, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, zu Lasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

Die Lehrgangskosten müssen gemäß den Bestimmungen von Artikel 5, Absatz 3 entrichtet worden sein, dies unter Androhung des Ausschlusses des Lehrgangsteilnehmers/der Lehrgangsteilnehmerin.

Die Nichtteilnahme an Zusammenkünften und Prüfungen bedeutet keine Befreiung von der finanziellen Verpflichtung gegenüber der ProQua B.V.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann dem/der LehrgangsteilnehmerIn der Zugang zu den Zusammenkünften und Prüfungen der ProQua B.V. verweigert werden.

Artikel 6. Stornierung durch Auftraggeber

Die Stornierung durch den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Das Datum des Poststempels oder der E-Mail gilt als Anzeigedatum für die Stornierung. Als Nachweis für die Stornierung gilt die schriftliche Bestätigung der ProQua B.V. Das geplante Anfangsdatum des Lehrgangs gilt als Ausgangspunkt für die Annullierung.

Bei einer Stornierung bis zu 4 (vier) Wochen vor Beginn des Lehrgangs schreibt ProQua B.V. dem/der AuftraggeberIn die Lehrgangsgebühr, abzüglich eines Betrags von in Höhe von fünfzig Euro (€ 50,00), (ohne MwSt.) pro Modul-Anmeldung gut.

Bei einer zwischen vier (4) und zwei (2) Wochen vor Lehrgangsbeginn vorgenommenen Stornierung werden fünfzig Prozent (50 %) der Lehrgangsgebühr und achtzig Prozent (80 %) der noch nicht ausgegebenen Literatur und Prüfungsteilnahme gutgeschrieben bzw. von den noch auszustellenden Rechnungen abgezogen.

Bei einer Stornierung von zwei (2) Wochen oder weniger vor Lehrgangsbeginn werden achtzig Prozent (80 %) der noch nicht ausgegebenen Literatur und Prüfungsteilnahme gutgeschrieben bzw. von den noch auszustellenden Rechnungen abgezogen.

Bei einer Stornierung nach Lehrgangsbeginn und/oder bei Nichtteilnahme am Lehrgang ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zu entrichten.

Bei Anmeldung für den gesamten Lehrgang wird eine Überschreitung der Lehrgangsdauer um mehr als drei (3) Monate so behandelt, als ob eine Stornierung durch den/die AuftraggeberIn erfolgt wäre.

Artikel 7. Verhinderung des Lehrgangsteilnehmers/der Lehrgangsteilnehmerin

Bei Verhinderung eines Lehrgangsteilnehmers/einer Lehrgangsteilnehmerin kann diese(r) durch eine(n) andere(n) LehrgangsteilnehmerIn ersetzt werden, sofern der/die ErsatzteilnehmerIn rechtzeitig bei der ProQua B.V. angemeldet wird. Für diesen Ersatz hat der/die AuftraggeberIn keine zusätzlichen Kosten zu zahlen.

Artikel 8. Änderung des Lehrgangsorts und/oder Lehrgangsmoduls durch AuftragnehmerIn

Die ProQua B.V. behält sich das Recht vor, im Falle einer nicht ausreichenden TeilnehmerInnenzahl, Gruppen an einem anderen Ort zusammenzulegen oder ein Modul zu einem anderen Zeitpunkt abzuhalten. Es ist auch möglich, dass ein(e) TeilnehmerIn für ein anderes als das gewünschte Modul eingeplant wird.

Artikel 9. Haftung

Die ProQua B.V. haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch oder im Zusammenhang mit: der Teilnahme am Lehrgang, der Stornierung durch die ProQua B.V., deren Mitarbeiter und/oder andere Personen, die von oder im Namen der ProQua B.V. beschäftigt werden oder deren Dienste die ProQua B.V. in Anspruch nimmt, es sei denn, der ProQua B.V. kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Artikel 10. Urheberrecht

Das zur Verfügung gestellte Lehrgangsmaterial geht in das Eigentum des Auftraggebers/der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht an den Lehrgangsunterlagen und anderen Materialien, die im Rahmen des Lehrgangs bereitgestellt werden, liegt bei der ProQua B.V. Ohne die ausdrückliche Genehmigung der ProQua B.V. dürfen keine Daten und/oder Teile und/oder Auszüge aus dem bereitgestellten Material in irgendeiner Weise veröffentlicht oder vervielfältigt werden.

Artikel 11. Ersatz des Dozenten/der Dozentin

Die ProQua B.V. behält sich jederzeit das Recht vor, die von ihr mit der Durchführung von Lehrgängen beauftragten DozentInnen durch andere DozentInnen zu ersetzen.

Artikel 12. Personenbezogene Daten

Name und Adressdaten werden in die Kundendatenbank der ProQua B.V. aufgenommen und dazu verwendet, Interessenten über unsere Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen zu informieren. Mit der Anmeldung erwirbt die ProQua B.V. das Recht, den Namen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin als Referenz zu verwenden. Etwaige Einwände hiergegen können der ProQua B.V. schriftlich mitgeteilt werden.

Die Daten werden, ohne die vorherige Zustimmung des Lehrgangsteilnehmers/der Lehrgangsteilnehmerin, nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 13. Beschwerden

Der/die AuftraggeberIn und der/die LehrgangsteilnehmerIn können Beschwerden über die Durchführung des Lehrgangs bei der Geschäftsleitung der ProQua B.V. mit Hilfe der während des Lehrgangs verwendeten Bewertungsformulare einreichen oder schriftlich richten an die:

ProQua B.V.

Helftheuvelweg 11
5222 AV ’s-Hertogenbosch
Tel.: +31 (0)73 621 85 48
Fax: +31 (0)73 621 15 63
E-Mail: office@proqua.nl

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. August 2018.